Seit dem 19.11.2015 fördert die KfW einbruchsichernde Maßnahmen
Seit Jahren nehmen die Einbruchszahlen zu. Nun fördert die KfW Maßnahmen die zum Einbruchsschutz dienen. Eigentümer und Mieter können von dieser Gebrauch machen.
Wer genau wird gefördert? - Gefördert werden Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses (max. 2 Wohneinheiten), Ersterwerber einer Wohung oder eines Hauses, Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen und Mieter (Zustimmung von Vermieter).
Was wird gefördert?
- einbruchhemmende Haus- und Wohnungseingangstüren
- Nachrüstsysteme für Haus-und Wohungseingangstüren
- einbruchhemmende Griffe und Rollläden
- Nachrüstsysteme für Fenster
- Türspione
- Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen
- Baugebundene Assistenzsysteme
Der Fördersatz beträgt 10%. Die Investitionshöhe muss mindestens 2.000,00€ betragen, um eine Förderung zu erhalten. Die maximale Investitonshöhe beträgt 15.000,00€. Damit liegt der Zuschuss zwischen 200,00€ und 1.500,00€.
Wie beantrage ich die Förderung der KfW?
1 . Um einen Zuschuss der KfW zu erhalten, müssen Sie als erstes einen Antrag bei KfW stellen. In diesem Antrag müssen die Kosten für die kompletten Maßnahmen genannt werden.
2. Danach müssen Sie warten, bis Sie eine Bestätigung von KfW erhalten. Beginnen Sie vor dieser Bestätigung mit dem Umbau werden diese nichtmehr berücksichtigt. Die Bestätigungsantwort dauert ca. 4-6 Wochen.
3. Sobald Sie die Bestätigung erhalten haben, können Sie mit dem Umbau für die Maßnahmen beginnen.
4. Nach dem Umbau muss eine Bestätigung nach Durchführung an KFW gesendet werden. Dazu müssen die entstandenen Rechnungen und ein Gutachten eines Fachmanns, dass alles fachgerecht durchgefüht wurde, beigelegt werden.
In unserem Shop finden Sie eine Vielzahl von förderungsfähigen Türsicherungen und Fenstersicherungen. Werden Sie das Angebot der KfW nutzen?